Outdoorartikel24.de informiert über die Marke Ottinger

      

 

Ottinger gehört zu den international führenden Anbietern von Schnee-, Eis- und Sicherheitsketten. Neben der Lieferung von traditionellen und innovativen Schneeketten bietet Ottinger auch Sonderanfertigungen, Anwenderschulungen, Funktionskontrollen, Instandsetzungen und Größenänderungen von Schneeketten.

Der Markenname Ottinger ist heute in allen Schneeregionen eingeführt und steht für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Ottinger-Schneekettensysteme werden für nahezu alle Fahrzeuge und Räder hergestellt.

Mit den Produktbereichen Anfahrhilfen (PKW/SUV/LKW) und Schuhkrallen in Einheitsgröße (Maxi/Yeti/Junior) hat das am Bodensee ansässige Unternehmen den Markt revolutioniert.

Bei Outdoorartikel24.de bekommst du diese Produkte garantiert zu günstigen Preisen.

         Anfahrhilfe L-LKW                                   Anfahrhilfe Spike

 


 

       Schuhkralle Yeti                                       Schuhkralle Maxi

 

 

Information Schneekettenpflicht:
 
Deutschland/ Schweiz/ Frankreich:
Achtung Autofahrer! Schneekettenpflicht!
Wenn dieses Schild aufgestellt ist, gilt für die Weiterfahrt Schneekettenpflicht.

Österreich:
-Es dürfen nur Schneeketten verwendet werden, die den Normen V5117 bzw. V5119 entsprechen. Fahrhilfen die der ÖNORM V5121 entsprechen, dürfen gemäß Gesetz nicht verwendet werden.


-Vom 01. November bis 15. April dürfen PKW, Kombifahrzeuge oder LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrverhältnissen, d. h. bei Schnee und Matsch nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
Schneeketten als Alternative sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird.
Bei Nichtbeachten sind empfindliche Strafen vorgesehen, sowie Schwierigkeiten beim Versicherer im Schadensfall.
 
Italien:
Achtung Autofahrer! Schneekettenpflicht!
Wenn dieses Schild aufgestellt ist, gilt für die Weiterfahrt Schneekettenpflicht.
In einzelnen Tälern gilt zeitweise eine Mitführpflicht.

Direkter Kontakt

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F.Bader& M.Kienle GbR
Steinhalde 17
73434 Aalen

Tel: +49 7366 208 999
Mobil: +49 172 6126694

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